Hier gibt es die Beurteilungskriterien für die Gegenstände
Diese Leistungsbeurteilungskriterien gelten in allen Klassen, außer es
wurden von Lehrern eigene Leistungsbeurteilungskriterien bekanntgegeben.
Leistungsbeurteilungskriterien für Englisch
Die Beurteilungen der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Feststellung
der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit
eingeordnete mündliche und schriftliche Leistungen.
Die Englischnote setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Schularbeiten
Anzahl und Dauer:
- Unterstufe:
1. Klasse: 3 Schularbeiten
2. + 3. Klasse: 4 Schularbeiten
4.Klasse: 4 Schularbeiten
- Oberstufe
5. Klasse: 3 Schularbeiten (alle zweistündig)
6. Klasse: 3 Schularbeiten (davon 2 zweistündig und 1 dreistündig)
7. Klasse: 3 Schularbeiten (davon 1 zweistündig und 2 dreistündig)
8. Klasse: 2 Schularbeiten (davon 1 dreistündig und 1 vierstündig)
Die Beurteilung der Schularbeiten erfolgt gemäß der Leistungsbeurteilungsverordnung des
Bundesministeriums für Bildung. In der Oberstufe erfolgt die Durchführung von Schularbeiten oder
Teilen derselben unter Verwendung der vom Ministerium für Bildung empfohlenen standardisierten
Testformate und der zugehörigen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen, so wie
sie auch in den Durchführungsbestimmungen zur standardisierten Reifeprüfung vorgesehen sind.
Ab der 7. Klasse müssen daher rezeptive und produktive Teilbereiche für sich positiv sein,
um eine positive Gesamtbeurteilung einer Schularbeit zu ermöglichen.
Mitarbeit
- Positive Arbeitshaltung
- Aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer - Schüler - Gesprächen, Partner- und
Gruppenarbeit, offenen Lernformen, etc. - Mündliche und schriftliche Leistungen, die in die Unterrichtsarbeit eingebunden sind bzw. im
Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages, mit dem Erfassen und Verstehen von
Inhalten, und mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden stehen. - Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien
- Ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Vokabelheft, etc.)
- Mündliche und schriftliche Hausübungen in angemessener Qualität und termingerecht
- Präsentationstechniken: Portfolio, Projekte, Referate, Buchbesprechungen, etc.
Mündliche Prüfung (LB-VO § 5)
- wird spätestens 2 Tage vorher angekündigt
- auf so zeitgerecht geäußerten Wunsch des Schülers, dass die Durchführung möglich ist - einmal pro
Semester möglich.
Leistungsbeurteilungskriterien für Deutsch
Die Deutschnote setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
- Schularbeiten
- Mitarbeit: Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien, Positive Arbeitshaltung, Aktive
Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und Gruppenarbeit, offenen
Lernformen etc., Ordentliche Aufzeichnungen, Mündliche und schriftliche Hausübungen in angemessener
Form und Qualität und termingerecht - Mündliche Wiederholungen (z. B. Stundenwiederholungen); sind mit Plus oder Minus zu beurteilen; können
auch schriftlich an der Tafel stattfinden (z. B. Grammatikwh.) - Mündliche Prüfungen (werden angekündigt; dürfen auch ein größeres Stoffgebiet abdecken,
dürfen benotet werden, sind nicht nur am Ende eines Semesters / Schuljahres möglich) - Wunschprüfungen der Schüler
- Diktate
- Referate
- Portfolio
- Arbeiten im Rahmen eines Projektes
- Buchbesprechungen
- Präsentationen
Leistungsbeurteilungskriterien für Mathematik
Die Leistungsbeurteilung erfolgt über verschiedene Formen der Leistungsfeststellung gem. LB-VO § 3 zusammen.
Dazu gehören speziell im Mathematikunterricht Mitarbeit, mündliche Prüfungen (sofern erwünscht oder zur
Beurteilung notwendig), Schularbeiten und fallweise mündliche Übungen (etwa Referate).
Zur Mitarbeit zählen (LB-VO § 4):
- Aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und Gruppenarbeit,
offenen Lernformen, etc. (d.h. mündliche, schriftliche und graphische Leistungen) - Ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Portfolio, etc.)
- Eigenständig erarbeitete Hausübungen in angemessener Qualität und termingerecht
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B.: Beantwortung von
Fragen oder Stoffwiederholungen) - Beispielpräsentation an der Tafel
- Schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Portfolio, der
Durchführung von Projekten, etc.
Voraussetzung für erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sind selbstverständlich:
- Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien
- Positive Arbeitshaltung
Leistungsbeurteilungskriterien für Latein
Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus den Schularbeitsnoten, sowie:
1. Aktiver Teilnahme am Unterricht
Mitarbeit im Unterricht (Übersetzen, Erkennen von grammatikalischen Phänomenen, Vokabelkenntnisse),
Mitnahme aller notwendigen Unterrichtsmaterialien, insgesamt positive Arbeitshaltung und Bereitschaft
sich zu motivieren bzw. sich motivieren zu lassen
2. Ordentlich und zeitgerecht erbrachten schriftl. / mündl. Hausübungen
nicht Richtigkeit, sondern Vollständigkeit und ordentliche Form werden bewertet
3. Mündlichen oder schriftlichen Wiederholungen
Vokabelwiederholungen, Überprüfungen der Grammatikkenntnisse, die nicht benotet werden
4. Bemühen um entsprechende Präsentationstechniken:
Projekte, Referate, etc.; Je nach Lernjahr werden selbstverständlich nicht alle Präsentationstechniken
verlangt, manche sind besonders im Lektüreunterricht von Bedeutung
5. Eventuellen mündlichen Prüfungen
werden rechtzeitig vorher angekündigt; pro Semester ist auch eine Wunschprüfung möglich
Bewertung der Schularbeit nach einem Punktesystem:
Wir zählen bei Lateinschularbeiten – anders als früher – keine Fehler mehr, sondern der
Schularbeitstext wird in Einheiten zerlegt und jede dieser Einheiten wird, wenn sie richtig übersetzt worden ist,
mit einem Punkt bewertet. Es kommt also nicht so sehr auf die Zahl der Fehler, sondern auf die richtig
übersetzten Einheiten an. Weitere Punkte können durch „Checkpoints“ – die Vokabular, Formenlehre und
Grammatik abfragen – erworben werden. Auch die sprachliche Qualität der Zielsprache wird mit 6, 3
oder 0 Punkten bewertet, was dazu beiträgt, dass die Schüler der deutschen Sprache mehr Aufmerksamkeit
schenken müssen. Darüber hinaus müssen Arbeitsaufgaben bearbeitet werden, mit denen die restlichen Punkte
erworben werden können. Bei der Beurteilung ist die Übersetzung mit mindestens 60% zu
gewichten, die Arbeitsaufgaben werden mit mindestens 30% gewichtet.
Im Elementarunterricht besteht die Schularbeit aus einem lateinischen Text, der zu übersetzen ist und Arbeitsaufgaben,
die v.a. grammatikalische Phänomene abfragen. Im Lektüreunterricht umfasst die Schularbeit einen Übersetzungs-
und einen Interpretationstext. Letzterer muss nur inhaltlich verstanden, nicht aber übersetzt werden. Zu ihm
werden verschiedene Arbeitsaufgaben (Fragen, die den Inhalt des Interpretationstextes betreffen) gestellt.
Im zweiten Lernjahr wird im vier- und im sechsjährigen Latein zumindest die letzte Schularbeit so
gestaltet, Grammatikfragen werden dann nicht mehr gestellt.
Sobald mehr als 50 % der möglichen Punkte erreicht werden, ist die Arbeit positiv.
Leistungsbeurteilungskriterien für Französisch
Die Note setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
SCHULARBEITEN und sonstige Formen der Leistungsfeststellung
In einer lebenden Fremdsprache ist das erste Lehrziel die kommunikative Kompetenz, die die vier
Grundfertigkeiten - Hörverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben - umfasst.
Daraus ergeben sich folgende Beurteilungskriterien für die zweite lebende Fremdsprache:
Schularbeiten: bei Schularbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten sind kommunikationsstörende Fehler
schwerer zu gewichten als nicht kommunikationsstörende. Eigenständige sprachliche Produktion ist neben
Wortschatz und Ausdruck ein wichtiger Aspekt der Beurteilung.
Sonstige Formen der Leistungsfeststellung:
- Für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterrichtsgeschehen ist die Mitnahme von Unterrichtsmaterialien unerlässlich.
- Aktive Teilnahme am Unterricht wird verlangt (Lehrer - Schülergespräch, Partner- und
Gruppenarbeiten, Projektarbeiten, Stellen von weiterführenden Verständnisfragen, selbstständiges Arbeiten) - Genaue Einhaltung von Arbeitsaufträgen
- Termingerechte Abgabe von schriftlichen Hausübungen
- Vorbereitung mündlicher Hausübungen
- Auch Referate, Portfolio, Projektarbeiten, Buchbesprechungen, etc. werden zur Leistungsbeurteilung herangezogen
Mündliche Prüfungen:
können auf zeitgerecht geäußerten Wunsch des Schülers/der Schülerin stattfinden bzw. festgesetzt werden,
wenn keine ausreichende Beurteilungsgrundlage gegeben ist. Die genannten Beurteilungskriterien werden für
alle Formen des Unterrichts und für alle Jahrgänge herangezogen (z.B. auch in Phasen des Offenen Lernens).
Leistungsbeurteilungskriterien für Darstellende Geometrie
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung gem.
LB-VO § 3 zusammen.Dazu gehören Mitarbeit, mündliche Prüfungen (sofern erwünscht
oder zur Beurteilung notwendig), Schularbeiten, Programme/Projekte und fallweise mündliche Übungen (etwa Referate).
Zur Mitarbeit zählen (LB-VO § 4):
- Aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und
Gruppenarbeit, offenen Lernformen, etc. (d.h. mündliche, schriftliche und graphische Leistungen) - Ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Portfolio, etc.)
- Eigenständig erarbeitete Hausübungen in angemessener Qualität und termingerecht
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B.: Beantwortung von
Fragen oder Stoffwiederholungen) - Schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Portfolio,
der Durchführung von Projekten, etc.
Voraussetzung für erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sind selbstverständlich:
- Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien
- Positive Arbeitshaltung
Schularbeiten