Datenschutz im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Für die Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dessen
Dienststellen und Einrichtungen hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen
Daten hohe Priorität. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten
verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Zudem wurden technische und organisatorische
Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von
unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Schließlich möchten wir, dass Sie wissen, wann wir welche Daten
erheben und wie wir sie verwenden. Im Folgenden wollen wir Sie über wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen und
Prozesse im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung informieren.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Als öffentliche Einrichtung handelt das Bundesministerium und seine Dienststellen bzw. Einrichtungen
entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Tätigkeit der Verwaltung
auf österreichischem und europäischem Recht beruht. Daher sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung
personenbezogener Daten in der Regel die relevante Rechtsgrundlage (Artikel 6 bzw. 9 DSGVO).
Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht.
Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ist diese die Grundlage und gleichzeitig
die Grenze dafür.
Auch die Dauer der Datenspeicherung ergibt sich grundsätzlich aus der jeweiligen
Rechtsgrundlage des Einzelfalls (gesetzliche Vorgaben, Vertragsinhalt oder dergleichen).
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist durch die österreichische und
europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dessen Dienststellen und Einrichtungen.
Grundlage hierfür stellt insb. das Bundesministeriengesetz (BMG) sowie die einschlägigen schul- und studienrechtlichen
Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung dar.
In der Regel werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dessen
Dienststellen und Einrichtungen personenbezogene Daten nicht in Drittländer übermittelt bzw. automatisierte
Entscheidungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage.
Betroffenenrechte
Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der
Antragstellerin oder des Antragstellers sichergestellt sein muss.
In der Regel bietet sich dafür etwa die Verwendung der Handysignatur/Bürgerkarte oder die Übermittlung
einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis an. Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden
Auskunft werden Sie ersucht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen.
Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Bitte geben Sie daher möglichst konkret an, welche Auskünfte Sie wünschen.
Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten kann ausschließlich der datenschutzrechtliche
Verantwortliche geben. Dies kann je nach Verarbeitung das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung (Zentralstelle) oder eine Dienststelle bzw. Einrichtung sein.
Ihr Ersuchen um Auskunft wird gemäß Artikel 15 DSGVO grundsätzlich binnen eines Monats ab
Eingang beantwortet. Ist die Erledigung des Antrages komplex und liegen mehrfache Anträge vor,
kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall werden Sie entsprechend informiert.
Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt werden,
wird die Zustellung der Auskunft in der Regel zu eigenen Handen (RSa-Brief) erfolgen.
Für die Geltendmachung der übrigen Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO wie Berichtigung oder Löschung
betreffend Datenverarbeitungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Datenschutzbeauftragten. Bitte beachten
Sie dabei, dass diese Rechte in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein können.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie sich aufgrund von Datenverarbeitungen in ihren Datenschutzrechten verletzt erachten,
wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten (siehe Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte).
Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu erheben.
Das ist in Österreich die Datenschutzbehörde.
Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte
Datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO und Datenschutzbeauftragte
finden Sie im Impressum auf der Homepage der jeweiligen Dienststelle bzw. Einrichtung.
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Datenschutz.html