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Unsere Schule
Unsere Schule ist für uns Ort und Projekt der Bildung, d.h. der Erfahrung und des Wissenserwerbs und der Begegnung vieler unterschiedlicher Menschen. Damit dieses Projekt gelingen kann und wir alle unsere Fähigkeiten und Talente bestmöglich entwickeln können, brauchen wir eine Schule, in deren Räumen wir gut arbeiten können, und ein Klima, das von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist, in dem Kinder und Jugendliche als solche akzeptiert werden.

Egal woher wir kommen und wohin wir später gehen werden, wir wollen während dieser gemeinsamen Jahre von- und miteinander lernen und füreinander eine lernfreundliche Atmosphäre gestalten. Der wertschätzende Umgang miteinander, den wir anstreben, bedeutet auch die klare Absage an jede Form von verbaler oder körperlicher Gewalt, Rassismus und Sexismus und andere Formen von Angriffen auf die persönliche Würde. Konflikte sind unvermeidlich, doch wir wollen sie in einer Kultur des respektvollen Gesprächs behandeln. Im Beziehungsgeflecht Eltern-LehrerInnen-SchülerInnen ist den Lehrenden klar, dass ihnen die jungen Menschen und ihre Bildung für ihre Zeit an der Schule anvertraut sind und sie daher im Bezug auf den Umgang miteinander als Vorbilder wirken. Im Bewusstsein, dass das Zusammenleben und Arbeiten so vieler über so viele Stunden pro Woche auch anstrengend sein kann, einigen wir uns auf ein alltagstaugliches Regelwerk zum Verhalten von Schülern und Schülerinnen, Lehrkräften und Eltern.

Während des Unterrichts
Lehrkräfte und Schüler/Schülerinnen erscheinen pünktlich zum Unterricht, sind dem Arbeitsplatz Schule angemessen bekleidet und haben die nötigen Materialien vorbereitet. Mit dem Läuten finden sich alle SchülerInnen auf ihren Plätzen ein und bereiten sich auf den Unterricht vor. Sollte fünf Minuten nach dem Läuten zur Stunde keine Lehrkraft gekommen sein, muss der oder die KlassensprecherIn im Konferenzzimmer nachfragen. Die Anordnung der Tische im Klassenraum und der Sitzplan sind nicht eigenmächtig durch Schüler und Schülerinnen zu ändern. Mit der Begrüßung beginnt die Lernzeit. Wir stören einander nicht durch Zuspätkommen, Tratschen, Vorrufen, Durcheinandersprechen, Essen, Trinken, Toilett-Gänge, den Gebrauch von Mobiltelefonen (mindestens lautlos gestellt und verwahrt) und anderer elektronischer Geräte. Schüler/Schülerinnen der 1. und 2. Klassen haben ihre Mobiltelefone während der gesamten Unterrichtszeit (inklusive Pausen und Nachmittagsbetreuung!) ausgeschaltet zu verwahren. Provozieren von und Konfrontationen mit den Lehrkräften oder MitschülerInnen müssen unterlassen werden. Den Anweisungen der Lehrkräfte zum Unterrichtsgeschehen ist Folge zu leisten. Niemand wird aufgrund von Aussehen, Kleidung, Herkunft oder aufgrund von Unterrichtsbeiträgen ausgelacht oder niedergemacht, weder von Mitschülern noch von Lehrkräften oder Eltern. Die Lehrkräfte gehen auf ernstgemeinte, berechtigte Fragen zum Unterrichtsgeschehen ein. Bei Schul-Skikursen gilt Helmpflicht. Zur Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ist es erwünscht, die Eigenberechtigung nach § 57 SchUG nicht zu erteilen.

In den Pausen, vor und nach dem Unterricht
Pausen dienen der Ruhe, Erholung und Vorbereitung auf die nächste Stunde. Verhalten, das zu Verletzungen führen könnte oder das andere in ihrem Bedürfnis nach Entspannung einschränkt, muss vermieden werden. Ballspiele und Laufen am Gang sind nicht erlaubt. Die Gänge müssen frei und leicht passierbar bleiben. Fenster bleiben in den Pausen geschlossen oder gekippt. Roller, Skateboards und Rollschuhe (inkl. Heelies) dürfen im Schulgebäude nicht verwendet werden und sind im Spind oder an eigens vorgesehenen Orten in der Klasse (falls vorhanden) aufzubewahren.

SchülerInnen der 1. und 2. Klassen ist es nicht gestattet Energy-Drinks (Red Bull, Monster oder Ähnliches) zu konsumieren oder in das Schulgebäude mitbringen.

UnterstufenschülerInnen und SchülerInnen der 5. Klassen dürfen während des Vormittagsunterrichtes das Schulhaus nicht verlassen, also auch nicht in den Pausen oder Freistunden. In Freistunden halten sich die SchülerInnen in der Aula auf und melden sich bei der Aufsichtsperson. Während der Aufsichtsstunden in der Aula ist es den SchülerInnen der Unterstufe untersagt, ihr Handy zu benutzen.

SchülerInnen ab der 6. Klasse dürfen das Schulhaus in Freistunden verlassen. Dabei ist ausschließlich der Haupteingang zu benützen und die Zweitschuhpflicht einzuhalten.
Unbeaufsichtigter Aufenthalt in den Klassenräumen ist nicht erlaubt.

Umgang mit schulischem und fremdem Eigentum
Mit fremdem Eigentum, sei es Schuleigentum oder jenes von Mitschülern und Mitschülerinnen, ist sorgsam umzugehen. Fundsachen sind beim Schulwart oder im Sekretariat abzugeben. Verhalten, das zu Beschädigung oder Verschmutzung fremden Eigentums führen kann, ist zu unterlassen.
Die Geräte in den EDV-Sälen sind betriebsbereit zu halten, daher sind Veränderungen der Verkabelungen und an den Desktop-Einstellungen sowie starke Belastungen des Netzwerkes durch private Online-Aktivitäten (z.B. Filesharing, Download von Musik und Filmen) verboten.

Zu Sauberkeit und Ordnung, Zweitschuhpflicht
Die Klassenräume, Gänge und auch die Toiletten der Schule sind unser gemeinsames Eigentum und stellen unser Arbeitsumfeld dar. Deshalb achten wir gemeinsam darauf, dass wir sie sauber und ordentlich halten und zweckgemäß nutzen. Jacken und Schuhe werden in dem dafür vorgesehenen Bereich nicht in der Klasse verwahrt.

Ein Aspekt der Achtsamkeit im Umgang mit dem gemeinsamen Eigentum Schule ist die Einhaltung der Zweitschuhpflicht. Die Zweitschuhpflicht gilt bei schlechtem Wetter (Hinweisschilder beachten!) und grundsätzlich von Allerheiligen bis Ostern. Wir betreten die Schule durch den Haupteingang, passieren die Schmutzschleuse und suchen auf kürzestem Weg den Aufbewahrungsort unserer Zweitschuhe auf. Nachdem wir unsere Zweitschuhe angezogen und die Straßenschuhe sauber verwahrt haben, sind wir bereit für den Unterricht. Die Straßenschuhe ziehen wir erst kurz vor dem Verlassen des Schulgebäudes wieder an. Dies gilt auch beim kurzzeitigen Verlassen der Schule, wie z.B. in Freistunden.

Als Zweitschuhe gelten leichte, nur in der Schule getragene Schuhe, die sauber sind und keinen Abrieb auf den Böden hinterlassen und sie nicht durch scharfe Kanten oder spitze Absätze verletzen, wie auch klassische Hausschuhe.
Die Einhaltung der Zweitschuhpflicht wird durch Gangaufsichten und Klassenvorstände kontrolliert, Vergehen werden im Klassenbuch verzeichnet und sind im Rahmen der Verhaltenspyramide zu behandeln.
Von der Zweitschuhpflicht sind Personen ausgenommen, deren Aufenthalt in den Schulgebäuden nicht Teil des Schulalltags ist.
Die Regeln zur Mülltrennung und Ordnerdienste in den Klassen sind einzuhalten.
Vor 07:30 dürfen sich die SchülerInnen nur im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes bzw. in der Schmutzschleuse beim Haupteingang aufhalten, das Betreten des restlichen Schulgebäudes bzw. der Klassen ist erst nach dem ersten Läuten gestattet.

Umgang miteinander
An unserer Schule gehen wir höflich und respektvoll miteinander um. Das Wahrnehmen und Anerkennen der Persönlichkeit des anderen zeigen wir durch eine Kultur des Grüßens und der Entschuldigung, wo angebracht, sowie des Verzeihens.

Wir wollen eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung und der Anerkennung des Arbeitseinsatzes der anderen pflegen.
Schüler und Schülerinnen, sowie Lehrer und Lehrerinnen und Eltern sollen hellhörig und aufmerksam sein, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und zu lösen. Dazu ist Kommunikation auch im Lehrkörper notwendig.
An unserer Schule wird niemand gedemütigt, ausgespottet, beleidigt, bedroht oder sexuell belästigt.
Diese Regel gilt natürlich auch für jede Art von Online-Aktivität. Internet-Mobbing zählt genauso schwer wie Mobbing in der Klasse. In der Handhabung der eigenen und auch fremder persönlicher Daten und Informationen ist besonders auf den Schutz der persönlichen Identität und Würde der eigenen und anderer Personen zu achten.
Niemand wird ohne sein Wissen oder ohne ausdrückliche Zustimmung fotografiert oder gefilmt.

Im Konfliktfall
Niemand kann lernen, wenn er sich fürchtet oder missachtet fühlt. Wenn persönliche Grenzen nicht respektiert werden, d.h. wenn man sich gedemütigt, verspottet, beleidigt oder bedroht fühlt oder vor jemandem Angst hat, dann ist es sehr wichtig, dass man mit jemandem darüber spricht. Wenn sich ein Schüler mit einem derartigen Problem an eine Lehrkraft wendet, ist das nicht „petzen“, sondern sein gutes Recht.

Wenn LehrerInnen, Eltern oder SchülerInnen bemerken, dass jemand leidet, dürfen sie nicht wegsehen, sondern haben die Pflicht sich zu bemühen, dieser Person Hilfe zukommen zu lassen.
Geeignete Ansprechpartner bei Konflikten SchülerIn - SchülerIn, SchülerIn - Lehrkraft oder SchülerIn - Eltern können, je nach den Umständen, sein: die SchulsprecherInnen, Eltern, Klassenvorstand, ein Vertrauenslehrer/eine Vertrauenslehrerin, eine SchulpsychologIn, der Direktor. Die Probleme werden vertraulich behandelt, dem Vorgetragenen wird vorbehaltlos nachgegangen.

Die Rolle der Eltern
Eine positive Einstellung zur Schule beginnt im Elternhaus. Wir, die SchülerInnen und LehrerInnen wünschen uns von den Eltern, dass sie ihre Kinder bei dem Ziel einen Schulabschluss zu  erreichen unterstützen, den Lernfortschritt interessiert und anerkennend verfolgen und ihre Kinder ermutigen und fördern, aber die Leistungsgrenzen der Kinder akzeptieren. Vor allem in der Unterstufe ist es für die SchülerInnen schwierig selbstständig ihre Arbeitsunterlagen zu verwalten, dabei brauchen sie die Unterstützung ihrer Eltern. Es ist die Pflicht der Eltern das Mitteilungsheft zu Schulbeginn zu besorgen und regelmäßig zu kontrollieren. Bei Elternabenden werden wichtige Lern- und Erziehungsfragen besprochen. Deshalb ist es notwendig, sich über das Besprochene zu informieren, wenn man nicht selbst anwesend sein kann. Eltern sollen den Fernsehkonsum und die Computerspiele ihrer Kinder verfolgen bzw. beobachten. Die Eltern sind sich ihrer Bedeutung als Erziehende und Vorbilder bewusst und tragen die Verhaltensregeln der Schule mit.

Die Verhaltensvereinbarungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Verhaltenspyramide und Klassenbucheinträgen.

Verstöße gegen Verhaltensvereinbarungen und ihre Konsequenzen

Wir als Lehrkräfte wollen und sollen auf das Verhalten unserer SchülerInnen reagieren. Auf positives Verhalten wollen wir positiv verstärkend einwirken, entsprechend müssen wir auch reagieren, wenn Verhaltensweisen von Seiten der SchülerInnen nicht den getroffenen Vereinbarungen entsprechen.

Die Verhaltenspyramide
In Form von sechs Stufen wird der Zusammenhang zwischen bestimmten Verhaltensweisen und den anzuwendenden Konsequenzen genau festgelegt, was für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern gleichermaßen eine Orientierungshilfe ist. Die Stufen stellen sich wie folgt dar:

6.

Disziplinarkonferenz mit Androhung des Ausschlusses

5.

Verwarnung durch den Schulleiter

evtl. SchülerIn – Schulleiter (Eltern – LehrerIn) – Gespräch

wenn sinnvoll: Versetzung in eine Parallelklasse

4.

Klassenlehrerkonferenz und/ oder Verwarnung durch den KV

evtl. SchülerIn – Schulleiter (Lehrer – Eltern) - Gespräch

3.

KV – SchülerIn – Eltern – Gespräch

evtl. Verwarnung durch den KV

2.

LehrerIn – SchülerIn – Eltern – Gespräch

inkl. Information des Klassenvorstandes

1.

LehrerInnen – SchülerInnen – Gespräch (+ schriftliche Reflexion)

 

Die einzelnen Stufen im Detail:
Die Verhaltenspyramide zeigt exemplarisch und systematisch auf, mit welchen Konsequenzen an unserer Schule bei Regelverstößen zu rechnen ist. Alle Verhaltensweisen können je nach Häufigkeit des Auftretens bzw. Schweregrad des Verstoßes auch die Einordnung in einer entsprechend höheren Stufe nach sich ziehen.

Bei den in der jeweiligen Stufe vorgesehenen Gesprächen sollen Vereinbarungen getroffen werden, bei deren Nichteinhaltung automatisch eine Zuordnung in die nächste Stufe erfolgt. Ebenso werden je nach Einzelfall Maßnahmen zur Wiedergutmachung angestrebt und deren Umsetzung sowie positive Verhaltensentwicklungen bei der Einstufung in der Verhaltenspyramide berücksichtigt.

Stufe 1:

Beleidigungen, Verbalaggression, Spätkommen, Stören des Unterrichts, Gebrauch von Handys im Unterricht, Nichtbefolgen von Anweisungen, Beschmutzung und Beschädigung des Eigentums von Mitschülern
Fälschen einer Unterschrift im Erstfall (im Wiederholungsfall: Stufe 4)

Stufe 2:

Unentschuldigtes Fernbleiben, diskriminierende rassistische oder sexistische Äußerungen, Mobbing, Beschmutzung von Schulinventar, Rauchen am Schulgelände, unangebrachtes Verhalten bei Schulveranstaltungen, unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes, mehr als dreimaliges Vergehen gegen die Zweitschuhpflicht

Stufe 3:

Beschädigung von Schulinventar, Zündeln, Rauchen im Schulhaus, grobe Beleidigungen von MitschülerInnen, eigenmächtiges Verlassen der Gruppe bei Schulveranstaltungen

Stufe 4:

grobe Beleidigungen von LehrerInnen oder Personal, Mitnahme von gefährdenden Gegenständen (Messer, Waffen), körperliche Gewaltanwendung, Vandalenakte, Alkohol und/oder Trunkenheit im Schulhaus oder bei Schulveranstaltungen, Diebstahl

Stufe 5:

kontinuierliche Regelverletzungen, schwere Vandalenakte, Drogenkonsum im Schulhaus oder bei Schulveranstaltungen, schwere körperliche Gewaltanwendung, Verkauf von gefährdenden Gegenständen in der Schule bzw. deren Verwendung

Stufe 6:

sehr schwerwiegende und/oder wiederholte Verstöße bzw. Pflichtverletzungen, wenn alle sonstigen Maßnahmen und Erziehungsmittel erfolglos bleiben.
Suspendieren eines/einer SchülerIn: Vertrieb von Drogen, unmittelbare Gefährdung oder Bedrohung von Personen

Verhaltensvereinbarung für das Verhalten in EDV-Sälen und im Web 2.0

1. Verhalten in EDV-Sälen

• Die von der Schule zur Verfügung gestellte Hardware (PCs, Monitore, Notebooks, Tastaturen, Mäuse, Headsets usw.) ist sorgfältig, ohne sie zu beschädigen oder Veränderungen vorzunehmen, zu benützen.
• Änderungen an der Verkabelung dürfen unter keinen Umständen vorgenommen werden. Sie gefährden massiv die Funktionsweise der Geräte.
• Getränke und Speisen dürfen in den EDV-Säle nicht konsumiert werden.
• In die EDV-Säle dürfen ausschließlich Arbeitsmaterialien mitgenommen werden. Das Platzangebot ist beschränkt; herumliegende Rucksäcke, Jacken etc. gefährden im Notfall die Sicherheit.
• Das Netzwerk darf nicht unnötig durch private Aktivitäten wie Filesharing, Musik- und Filmdownload, Online-Spiele etc. belastet werden. EDV-Säle sind ausnahmslos für den Unterricht gedacht.
• Unsoziale Verhaltensformen von SchülerInnen des BG/BRG Schwechat (z. B. Diskriminierung/Mobbing in Online-Foren, Blogs, Facebook, Twitter, netlog , Emails etc.) in- und außerhalb der Schule sind verboten.
• Der Schulaccount (Anmeldename, Passwort) darf nicht weitergegeben werden. Das geheime Passwort verhindert, dass andere unter falschem Namen unsoziale oder strafbare Handlungen setzen.

2. Verhalten im Web 2.0
• Achte darauf, dass du mit deinen Daten sorgsam umgehst! Besonders betroffen sind: Geburtstag, Telefonnummer, Adresse Email-Adresse, MSN-ID etc. sind privat. Sie dürfen nur Menschen deines Vertrauens mitgeteilt werden.

• Beachte, welche Daten du in sozialen Netzwerken angibst und wem du sie zugänglich machst! Private Fotos, Filme, Texte können im Netz leicht kopiert und verschoben werden. Einmal veröffentlicht, verschwinden sie kaum aus dem Netz, selbst wenn du sie von manchen Providern löschen lässt.
• Beachte, dass viele Zusatzprogramme bei sozialen Netzwerken auf deine privaten Daten zugreifen und sie so öffentlich machen! Wenn du das nicht willst, solltest du manche dieser Programme nicht nutzen. Überlege stets, ob sich ein derartiges Programm wirklich lohnt.
• Pass auf, wenn du mit Webcams arbeitest! Allein aus dem Hintergrund können Fremde auf deinen sozialen Status schließen. Gemeinsam mit deiner Adresse kann deine Wohnung für Einbrecher interessant werden.

Schwechat, 10.10.2018

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